Treffen von Chören und gemeindlichen Gruppen

29. November 2021
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Der Kirchenvorstand hat unter berücksichtigung der landeskirchlichen Handlungsempfehlungen sowie der CORONA-Verordnung des Landes Niedersachsen in der Fassung vom 23.11.2021 folgende Beschlüsse getroffen, die ab dem 01.12.2021 gültig sind:

  • Für die Gruppen des Gemeindehauses gilt die 2 G plus Regel, welche von den Gruppenleitenden zu kontrollieren ist. Die Mittwochsgruppe ( Demenz) unterliegt  den geltenden Regeln des Landes und der Verantwortung durch den Träger Diakonie Lebensraum.

  • Chöre werden bis auf weiteres nicht im Gottesdienst auftreten. Es wird verstärkt nach Gesangssolisten und Instrumentalsolisten gesucht bzw nach Instrumentalisten ohne Aerosolbildung durch das Instrument.

Scharnebeck, im Dezember 2021