Der Kirchenvorstand hat aufgrund einer neuen Sachlage folgende Änderung an den verbindlichen Regeln zur Nutzung der Friedhofskapelle beschlossen: (Änderung unterstrichen)
Verbindliche Regeln zur Nutzung der Friedhofskapelle in Corona Zeiten
Der Kirchenvorstand weist nachdrücklich daraufhin, dass folgende Regeln entsprechend der nds. Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona Virus in der jeweils gültigen Fassung und den bestehenden Richtlinien der Landeskirche einzuhalten sind:
A)Regelmäßiges Lüften
Die Kapelle ist vor und nach und während der Trauerfeier zu lüften. Hierfür ist auch die Eingangstür zu öffnen.
B)Abstandhalten/ MNS
Der Kirchenvorstand ist sich der besonderen und außergewöhnlichen emotionalen Belastung der Trauernden bewusst. Er bittet darum, Trauerbekundungen wie Umarmungen und Händeschütteln auf den engsten Familienkreis zu beschränken.
In der Kapelle/ Kirche gilt die 3 G Regel für religiöse Trauerfeiern mit Pastor. Trauerfeiern ohne Pastor unterliegen der Regel für private Veranstaltungen. D.h. Corona-Regel 2 G Plus (innen, ab 15 Personen) und 2 G (außen). Dieses ist vom Bestatter zu kontrollieren.
Die 1,5 m Abstandsregel ist einzuhalten. Die zulässige Besucherzahl beträgt in der Kapelle maximal 22 Personen, zusätzlich die Mitarbeitenden während der Trauerfeier.
Bei größeren Trauerfeiern kann grundsätzlich die Kirche zur Verfügung stehen mit einer maximalen Personenzahl von 100 inklusive der Mitarbeitenden.
Die Platzvergabe erfolgt nach der jeweils bestehenden Richtlinie der Landeskirche. Dieses heißt für die Kapelle/ Kirche, dass jede zweite Bankreihe gesperrt ist. Enge Familienangehörige dürfen zusammensitzen. Grundsätzlich ist eine Platzvergabe als Gruppe mit max 8 Personen in einer Reihe nur in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Landeskirche erlaubt.
Bei dem Betreten der Kapelle/ Kirche muss ein medizinischer MNS getragen werden. Ab Warnstufe 3 muss dieses eine FFP 2 Maske sein. Der MNS darf während der Trauerfeier nicht abgenommen werden. Eine Ausnahme gilt für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können. Dieses ist nachzuweisen.
C)Desinfektion/Gegenstände
Gesangbücher werden nicht ausgegeben.
D)Singen
Singen ist nicht erlaubt.
E) Dokumentation
Die Dokumentation wird durch das Bestattungsunternehmen durchgeführt.
Scharnebeck, im Dezember 2021