
Der Kirchenvorstand weist nachdrücklich daraufhin, dass folgende Regeln entsprechend der nds. Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona Virus in der jeweils gültigen Fassung und den bestehenden Richtlinien der Landeskirche einzuhalten sind:
A) Regelmäßiges Lüften
Die Kapelle ist vor und nach und während der Trauerfeier zu lüften. Hierfür ist auch die Eingangstür zu öffnen.
B) Abstandhalten/ MNS
Der Kirchenvorstand ist sich der besonderen und außergewöhnlichen emotionalen Belastung der Trauernden bewusst. Er bittet darum, Trauerbekundungen wie Umarmungen und Händeschütteln auf den engsten Familienkreis zu beschränken.
In der Kapelle/ Kirche gilt die 0 G Regel für alle Trauerfeiern.
Jede zweite Bankreihe ist gesperrt. Innerhalb der freigegebenen Bankreihen besteht keine Pflicht zur Einhaltung von Abstandsregeln. Die zulässige Besucherzahl beträgt in der Kapelle maximal 50 Personen, zusätzlich die Mitarbeitenden während der Trauerfeier.
Bei größeren Trauerfeiern kann grundsätzlich die Kirche zur Verfügung stehen mit einer maximalen Personenzahl von 150, inklusive der Mitarbeitenden.
Bei dem Betreten der Kapelle/ Kirche muss ein medizinischer MNS getragen werden, der am Platz abgenommen werden darf.
C) Singen
Singen ist ohne MNS erlaubt.
D) Dokumentation
Eine Dokumentation wird, soweit erforderlich, durch das Bestattungsunter-nehmen durchgeführt.
Scharnebeck, im März 2022