Keine Öffnung der Kirche für ein stilles Gebet

09. April 2020

Der Kirchenvorstand hat sich dazu entschlossen, die Kirche über Ostern und darüber hinaus geschlossen zu halten.
Die Vorgaben zu einer Öffnung der Kirche, welche seitens der Landeskirche Hannovers hierzu in Absprache mit den zuständigen Behörden erlassen wurden, sind für eine kleine Kirchengemeinde, wie die unsere, nur schwer umsetzbar.

Um weiterhin alles dafür zu tun, der Ausbreitung des Virus entgegenzutreten und die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten, empfehlen wir, die Kirchen für das stille Gebet nur dann zu öffnen, wenn folgende Voraussetzungen sichergestellt werden können:

  • Zugang und Einlass in die Kirche kann nur unter Aufsicht geschehen. Die Personen, die diese Aufsicht wahrnehmen, sind dazu vom Kirchenvorstand beauftragt und nehmen das Hausrecht wahr.
  • Bitte beauftragen Sie mit der Aufsicht nicht Personen, die Risikogruppen angehören.
  • Die Aufsichtspersonen öffnen und schließen die Türen bei Wahrung der Abstandsregel. Sie achten darauf, dass auch in der Kirche die Abstandsregeln und die notwendigen Hygienereglungen gewahrt werden.
  • Sofern in der Kirche Kerzen entzündet werden, sorgen Sie bitte dafür, dass es eine brennende Kerze gibt und legen Sie keine Streichhölzer oder Feuerzeuge aus.
  • Bei den vor der Kirchentür Wartenden ist darauf zu achten, dass die Abstandsregel eingehalten wurde. Ggf. sind dafür auch entsprechende Hinweise anzubringen.

Wir weisen aber auch deutlich darauf hin, dass damit das Versammlungsverbot in Kirchen und Gotteshäusern entsprechend der Verordnung vom 02.04.2020 nicht aufgehoben ist. Darum darf auch weiterhin nicht zu Gottesdiensten oder Andachten, auch nicht zu verabredeten Gebetstreffen in der Kirche eingeladen werden. 1)

1) Landeskirche Hannovers